Die Niedersächsische Landesregierung hat FAQ-Listen, sortiert nach Themengebieten, zur aktuellen Corona-Landesverordnung veröffentlicht. Auch Bibliotheken werden benannt und die Informationen zu Öffentlichen Bibliotheken mit Stand 01.12.21 konkretisiert. Die Zuordnung der Bibliotheken zum Einzelhandel wird explizit genannt:
„Nach der Corona-Verordnung gilt derzeit für den Zugang zu öffentlichen Bibliotheken – wie im Einzelhandel – die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung und das Abstandsgebot von 1,5 Metern. Darüber hinausgehende Regeln gelten – in Abhängigkeit von der jeweiligen Warnstufe und der Teilnehmerzahl – nur für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen (vgl. §8 Corona-Verordnung), also beispielsweise für Lesungen und Führungen.“ (Quelle: Wissenschaft, Kultur & Weiterbildung – Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) | Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur).