Die Düsseldorfer Zentralbibliothek im KAP1 erhält in diesem Jahr den mit 20.000 Euro dotierten nationalen Bibliothekspreis "Bibliothek des Jahres 2023". Die Bibliothek wurde 2021 mit neuem Konzept im KAP1 eröffnet und stellt laut Jurybegründung nicht nur Bücher und Medien in den Mittelpunkt, sondern vor allem die Menschen. Zahlreiche Arbeitsplätze und Co-Working-Spaces, ein Zukunftslabor, ein LibraryLab-Studio und die begrünte Dachterrasse laden zu einem ganz neuen Bibliothekserlebnis ein.
Die Auszeichnung "Bibliothek des Jahres in kleinen Kommunen und Regionen" wird in diesem Jahr zum vierten Mal vergeben. Ausgezeichnet wird in 2023 die Stadt- und Schulbücherei Lauenburg. Sie erhält die Auszeichnung unter anderem aufgrund ihrer konsequenten Strategie zur Einführung technikbezogener und digitaler Angebote. Zudem setzt die Bibliothek sich sehr für die Leseförderung ein, auch Lesehunde werden eingesetzt. Die ausführliche Jurybegründung lesen Sie hier.
Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) verfolgt seit vielen Jahren das Ziel, die Sonntagsöffnung von Öffentlichen Bibliotheken durch eine Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes zu ermöglichen. Da sich in den nächsten Monaten aufgrund des anstehenden Gesetzes zur Arbeitszeiterfassung eine einmalige Gelegenheit bietet, dieses Ziel in die Realität umzusetzen, möchte der dbv im September 2023 eine Kampagne zur Sonntagsöffnung starten.
Nach der Sommerpause soll der Bundesregierung ein Offener Brief zur Sonntagsöffnung vorgelegt werden. Der dbv bittet nun darum, dass der Brief von möglichst vielen Verantwortlichen aus dem Bibliothekswesen unterzeichnet wird. Die Unterzeichnung des Offenen Briefes ist hier möglich.
Außerdem bittet der dbv darum, dass Bibliotheksleitungen auf die Bundestagsabgeordneten der Regierungsparteien ihres jeweiligen Wahlkreises zugehen und auf die Rolle der Bibliothek und die Bedeutung der Sonntagsöffnung hinweisen. Ein Musterschreiben hat der dbv an alle Mitgliedsbibliotheken versandt.
Das Governing Board des Weltverbands IFLA (International Federation of Library Associations and Institutions) hat am 19. Juni 2023 bekanntgegeben, dass der IFLA-Weltkongress 2024 in Dubai stattfinden soll. Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) kritisiert diese Entscheidung. Der Vorsitzende des Bundesvorstandes Volker Heller erklärt in einem Statement: „Menschen- und Freiheitsrechte gelten in Dubai offensichtlich wenig, wo Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung sowie Opfer sexueller Gewalt (meist Frauen) Haftstrafen drohen oder diejenigen mit Strafverfolgung rechnen müssen, die sich kritisch über die Politik äußern. Mit der Entscheidung für Dubai schließt die IFLA sehr viele Bibliothekar*innen von einer Teilnahme aus, die sich in den Vereinigten Arabischen Emiraten nicht angemessen sicher und frei bewegen und verhalten können.“
Gleichzeitig begrüßt er, dass die #IFLA sich entschieden hat, den #WLIC2024 in einer Region auszutragen, in der bislang noch keine Weltkongresse veranstaltet wurden.
Um die Ausleihe von gedruckten und elektronischen Büchern rechtlich gleichzustellen, ist unter anderem eine Anpassung des Urheberrechts nötig. Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. hat nun eine ausführliche Stellungnahme zum im Mai verschickten Fragebogen des Justizministeriums veröffentlicht. Mit diesem Fragebogen möchte das Justizministerium den Regulierungsbedarf im Urheberrecht für das E-Lending prüfen. Da die E-Lending-Problematik in ÖBs und WBs zum Teil sehr unterschiedlich ist, ist die Stellungnahme in Teilen nach Geltungsbereich unterteilt. Den Volltext der Beantwortung des Fragebogens finden Sie hier.
Seit langem plädieren Bibliotheken und allen voran der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) dafür, die Ausleihe von elektronischen Büchern der Ausleihe von gedruckten Büchern rechtlich gleichzustellen. Die Koalitionsparteien bemühen sich nun, noch in dieser Legislaturperiode eine Lösung zu finden. Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat dafür eine Studie zum Thema E-Lending in Auftrag gegeben, die die Auswirkungen des E-Lendings auf den Buchmarkt untersuchen soll. Das Bundesjustizministerium hat einen Fragebogen erstellt und an einzelne Bibliotheken und Ministerien versandt, mit dem der Regulierungsbedarf im Urheberrecht für das E-Lending geprüft werden soll und zu dem auch Sie Stellung beziehen können.
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