In einer Veröffentlichung vom 20. März 2023 nimmt der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) Stellung zu Einzelfragen der Umsatzsteuerpflicht Öffentlicher Bibliotheken. Hierbei geht es um konkret um die Themen Bibliothek der Dinge, Fahrbibliotheken, Lesungen und sogenannte hoheitliche Hilfsgeschäfte, wie beispielsweise den Betrieb von Kaffeeautomaten. Anlass ist eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes, deren Übergangsfrist mehrmalig verlängert wurde und das nun Anfang 2025 in Kraft treten soll und auch Öffentliche Bibliotheken betrifft.
Über den Kulturfonds Energie des Bundes können Bibliotheken und andere Kultureinrichtungen eine Unterstützung zur Abfederung der durch die Energiekrise verursachten Mehrbelastungen beantragen. Die Förderung kann rückwirkend für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 beantragt werden. Der Mitschnitt einer Informationsveranstaltung ist auf YouTube abrufbar. Auf der Webseite des Hilfsfonds sind alle Informationen zur Antragstellung und die Förderrichtlinien zu finden.
Der dbv Landesverband Niedersachen will die Bemühungen der Mitgliedsbibliotheken zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der AGENDA 2030 mit je bis zu 1000 Euro unterstützen. Damit sollen besonders gelungene Projekte, Maßnahmen oder Konzepte zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der AGENDA 2030 in Bibliotheken finanziell unterstützt und gewürdigt werden.
Bibliotheken bieten bereits zahlreiche Angebote zur Nachhaltigkeit an, wie zum Beispiel eine Bibliothek der Dinge, Saatgutbibliotheken, Repaircafés oder auch nachhaltige interne Maßnahmen. Die dadurch entstehenden finanziellen Mehrbelastungen möchte der Landesverband durch die Förderung abmildern.
Bibliotheken in Niedersachsen können sich ab sofort für das 14. Jahr "Lesestart Niedersachsen - Frühkindliche Leseförderung durch Öffentliche Bibliotheken" bewerben, das im Oktober 2023 starten wird. Die Teilnahmevoraussetzungen, das Konzept und alles Wissenswerte zur Kampagne finden Sie auf unserer Homepage. Seit 2010 nehmen jedes Jahr etwa 130 Bibliotheken in ganz Niedersachsen daran teil und verteilen über Kooperationspartner Lesestart-Sets inkl. einem altersgerechten Pappbilderbuch an Einjährige und deren Eltern. Auch Tipps zum Vorlesen und zu entsprechender Literatur sind im Set enthalten. Die teilnehmenden Bibliotheken bieten regelmäßig Begleitveranstaltungen für die Zielgruppe an und machen so auf ihre Rolle als kompetente Partner in der Leseförderung und als Anlaufstelle für Familien auf sich Aufmerksam.
Die Online-Erfassung der DBS ist seit dem 1. Januar 2023 möglich und läuft bis zum 15. Februar 2023. Melden Sie sich einfach mit Ihrer Identifikationsnummer (DBS-ID) und Ihrem Kennwort auf der DBS-Startseite an, um die Dateneingabe zu starten. In diesem Video-Tutorial erklären wir Schritt-für-Schritt, wie die Dateneingabe funktioniert. Für das Berichtsjahr 2022 gibt es erstmals zusätzliche Fragen zu aktuellen Entwicklungen in Bibliotheken – bezeichnet als „DBS-Blitzlicht“ – zu den Themen Corona, Asylsuchende/Geflüchtete und Nachhaltigkeit. Seit dem Berichtsjahr 2020 erfasst die DBS auch Daten von Schulbibliotheken. Auf der Webseite schulmediothek.de hat die dbv-Kommission Bibliothek & Schule nun eine Übersicht für Öffentliche Bibliotheken im Zusammenhang mit der Dateneingabe für Schulbibliotheken veröffentlicht.