Am 15. April haben sich die Bundesregierung und die Regierungschefs der Länder auf Maßnahmen zur Lockerung der Corona-Maßnahmen geeinigt. Die Berichterstattung darüber, inwiefern Öffentliche Bibliotheken ab dem 20. April wieder öffnen dürfen, war uneinheitlich und führte zu vielen Fragen. Dürfen Öffentliche Bibliotheken in Niedersachsen nun wieder öffnen oder nicht? Zunächst sah es laut einer Information der Bundesregierung so aus, als sei die Öffnung nur für Hochschulbibliotheken vorgesehen.
Mit Veröffentlichung der Landesverordnungen herrscht nun Klarheit. Öffentliche Bibliotheken in Niedersachsen und einigen anderen Bundesländern können grundsätzlich ab dem 20. April unter Auflagen wieder öffnen.