Bau und Einrichtung

Barrierefreiheit

Um eine Bibliothek für alle gleichermaßen nutzbar zu machen, sollte sie so offen und zugängig wir möglich gestaltet sein. Das betrifft vor allem die baulichen Aspekte, aber auch die Nutzungsmöglichkeiten der Medien, Angebote und Services.

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und ihre Prinzipien der Barrierefreiheit, Inklusion und Partizipation haben vielfältige Auswirkungen auf die Arbeit von Bibliotheken. Als öffentlich zugängliche Einrichtungen haben Bibliotheken laut Artikel 9 der Konvention eine Verpflichtung zur Umsetzung von Barrierefreiheit. Sie sind zudem prädestinierte Orte für die Realisierung des Rechts auf Zugang zu öffentlicher Information.

Die Bayrische Landesfachstelle für das Öffentliche Bibliothekswesen hat dazu eine umfangreiche "Orientierungshilfe zu Barrierefreiheit, Inklusion und Diversität im Bibliotheksalltag" herausgegeben (2023).

Informationen zur Barrierefreiheit finden Sie außerdem hier: