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Niedersächsisches Investitionsprogramm für kleine kulturelle Einrichtungen

Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur des Landes Niedersachsen hat ein Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen aufgelegt. Antragsberechtigt sind kulturelle Einrichtungen, also auch Bibliotheken, wenn sie einer der folgenden Rechtsformen angehören: eingetragene Vereine, GbR, gGmbH, GmbH, Stiftungen, Genossenschaften und sich in Niedersachsen befinden. Außerdem richtet es sich an Einrichtungen, die nicht mehr als drei Vollzeitstellen haben. In zwei Förderlinien können Summen zwischen 1.000 und 200.000€ beantragt werden. Anträge können bis zum 30. September über ein Online-Antragsverfahren beim MWK eingereicht werden.

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