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Neue Corona-Verordnung: Erläuterungen

Seit dem 8. März 2021 gilt eine neue Niedersächsische Corona-Verordnung. Viele Fragen von Bibliotheken haben uns in den letzten Tagen erreicht, da einige Details bzgl. der Wiedereröffnung von Bibliotheken nicht eindeutig definiert waren. Nach Rücksprache mit dem MWK können wir Ihnen nun folgendes mitteilen:
Öffentliche Bibliotheken in Niedersachsen dürfen seit dem 8. März wieder öffnen. Das gilt für alle Bibliotheken, unabhängig vom Inzidenzwert. Es müssen keine Terminabsprachen mit dem Nutzer getroffen werden. Auch besteht keine Dokumentationspflicht der Besucherdaten. Die Bibliothek muss ein Hygienekonzept gemäß § 4 der Verordnung erstellen und dessen Einhaltung beachten.
Beachten Sie bitte, dass Absprachen mit dem Träger unbedingt erforderlich sind, da lokale Regelungen über die durch die Corona-Verordnung auferlegten Maßnahmen hinausgehen können.

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