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Neue Corona-Verordnung: Bibliotheken dürfen öffnen

Laut neuer niedersächsischer Corona-Verordnung vom 8. März 2021 dürfen öffentliche Bibliotheken unter Auflagen wieder öffnen. Der Betrieb ist durch die Einhaltung eines Hygienekonzeptes, das auch Maßnahmen zur Steuerung und Begrenzung der Zahl von Besuchern beinhaltet, abzusichern. Absprachen mit dem Träger sind daher unerlässlich. Die aktuelle Corona-Verordnung finden Sie hier. In der Pressemitteilung der Landesregierung, die die Änderungen erläutert, werden auf Seite 7 Bibliotheken und Büchereien explizit benannt und vom Betriebsverbot ausgenommen.
Auch auf unserer Homepage haben wir für Bibliotheken relevante Informationen rund um das Thema Corona zusammengestellt. Informationen von dbv und BIB, rechtliche Hinweise, Veranstaltungsideen, kostenlose Bilderbuchkinos und vieles mehr sind hier zu finden.

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