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Urheberrechtsreform: Das ändert sich für Bibliotheken zum 01.März 2018

In der letzten Sitzung dieser Legislaturperiode hat der Deutsche Bundestag eine Urheberrechtsreform verabschiedet.
Wie der dbv schreibt, bringt die Reform für die Bibliotheken eine Reihe von echten Fortschritten,
aber auch punktuell schmerzhafte Rückschritte. Anders als bisher sind die die Bibliotheken unmittelbar
betreffenden Regelungen nicht mehr über eine Vielzahl von Paragraphen über das ganze Urheberrechtsgesetz (UrhG)
verstreut. Mit der Ausnahme der Leihe werden die Rechte der Bibliotheken nun in einem ganz neuen § 60e UrhG
zusammengefasst. Die Eckdaten der neuen bibliotheksbezogenen Rechtsnormen hat der dbv zusammengestellt und sind hier zu finden.

 

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