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Niedersächsische Corona-Verordnung vom 30.11.21

Mit Wirkung zum 1. Dezember 2021 wurde die Niedersächsische Corona-Verordnung aktualisiert. Es gilt in nahezu allen niedersächsischen Kommunen die Warnstufe 2. Für die kommende Woche sind weitere Änderungen und verschärfte Regelungen zu erwarten.

Zu den Auswirkungen für den Betrieb der Öffentlichen Bibliotheken gibt die Rubrik "Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Bibliotheken" auf den Seiten der Landesregierung Auskunft. Hinsichtlich der Maskenpflicht gilt vorerst in den Bibliotheken auch in Warnstufe 2 das Tragen einer medizinischen Maske. FFP2-Masken werden zunächst nur empfohlen.

Da lokale Regelungen über die durch die Corona-Verordnung auferlegten Maßnahmen hinausgehen können, empfehlen wir unbedingt eine Absprache der betrieblichen Regelungen der Bibliothek mit dem Träger vor Ort.

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