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dbv kritisiert OVG-Beschluss zu Einordnungshinweisen in Bibliotheken

Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) zeigt sich in seiner Stellungnahme vom 17. Juli 2025 besorgt über den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster, der die Kennzeichnung umstrittener Medien in der Stadtbücherei Münster untersagt.  Die Bibliothek hatte versucht, durch transparente Hinweise auf fragwürdige Inhalte zur Meinungsbildung beizutragen. Dazu hatte sie zwei Büchern mit Einordnungshinweisen auf Aufklebern versehen. Ein Vorgehen, das vom Verwaltungsgericht im April als berechtigt angesehen wurde und nun als unzulässig gilt. Der dbv warnt vor den Folgen: In einer Zeit wachsender Desinformation sei die Kontextualisierung von Informationen eine zentrale Aufgabe von Bibliotheken.

Der Verband fordert daher eine rechtssichere Grundlage durch moderne Landesbibliotheksgesetze, die Bibliotheken in ihrem Bildungsauftrag stärken und Klarheit über ihre Rolle im Umgang mit kontroversen Inhalten schaffen.

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