Energiekrise

Bibliotheken in der Energiekrise

Die Energieversorgung - vor allem die Versorgung mit Gas - gestaltet sich momentan schwierig. Einsparmaßnahmen sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich sind in der Diskussion und notwendig. Zum einen, weil aufgrund von Lieferengpässen möglicherweise zeitweise nicht ausreichend Gas zur Verfügung steht, zum Anderen aufgrund der Vervielfachung der Energiekosten.

Auch die Schließung kommunaler Einrichtungen stand zur Debatte. Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) fordert, Bibliotheken trotz notwendiger Energiesparmaßnahmen geöffnet zu halten. Vielerorts haben sich Bibliotheken zu "Dritten Orten" entwickelt und dienen der kulturellen und sozialen Teilhabe. Sie sind wichtige Bildungs-, Kultur- und Aufenthaltsorte für die Gesellschaft.

Für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sind diese Ort gerade in Krisenzeiten essenziell von Bedeutung (siehe auch Stellungnahme der dbv-Beiratssitzung vom 19.09.2022).

Aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten wird das Heizen der eigenen Wohnräume zu einer finanziellen Herausforderung für viele Menschen. Bibliotheken sind öffentliche Einrichtungen, die jedem offen stehen. Täglich halten sich hier zahlreiche Menschen für längere Zeiträume auf. Um zu lernen, zu lesen, sich zu informieren oder zu begegnen. Die Bibliotheken als Bildungseinrichtung und Orte für soziale Begegnungen können ihre Infrastruktur unter bestmöglicher Energieeffizienz als "Wärmeinseln" einsetzen. Auch als gesellschaftlicher Knotenpunkt in der Kommune kann die Bibliothek dienen: zur Vermittlung von Hilfsangeboten, für Vereine, Nachbarschaftshilfe usw. (siehe auch dbv Stellungnahme vom 24.08.2022).

Der dbv hat eine umfangreiche Checkliste zusammengestellt, die Bibliotheken bei der Überprüfung der eigenen Situation und der Funktion als mögliche "Wärmeinsel" in der Kommune dienen kann.

Die Stadtbibliothek Nordhorn hat ein vom Kulturausschuss abgesegnetes Konzept zum Weiterbetrieb der Stadtbibliothek als Dritter Ort trotz Gasmangellage vorgelegt, das viele Argumente und Gründe für den Weiterbetrieb enthält.

Die Büchereizentrale Niedersachsen hat am 10. November zu einem Informationsaustausch Öffentlicher Bibliotheken zur Energiekrise eingeladen. Nach einem Überblick zum aktuellen Sachstand und Vorstellung von Informationen zum Thema gab es im Anschluss Gelegenheit zum Austausch. Die bei diesem Online-Meeting gezeigte Präsentation steht Ihnen hier zur Verfügung.

Kulturfonds Energie

Öffentliche Kultureinrichtungen, u. a. auch Bibliotheken, können über den "Kulturfonds Energie" Zuschüsse für bis zu 50 Prozent ihrer Energiemehrbedarfe beantragen. Damit sollen Belastungen abgefedert werden, die für Kultureinrichtungen durch die gestiegenen Energiepreise entstanden sind. Das Programm ist im Februar 2023 gestartet. Seit dem 15. März können Anträge eingereicht werden. Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024.

Der Kulturfonds Energie wird als Bund-Länder-Kooperation umgesetzt, aufbauend auf den Strukturen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen. Die administrative Abwicklung erfolgt über die Kulturministerien der Länder.

Der Mitschnitt einer Informationsveranstaltung ist auf YouTube abrufbar. Auf der Webseite des Hilfsfonds sind alle Informationen zur Antragstellung und Förderrichtlinien zu finden.
Ihre Fragen können interessierte Einrichtungen sowohl unter der kostenfreien Service-Hotline 0800 6645685 montags bis freitags zwischen 9:00 bis 17:30 Uhr oder per E-Mail unter service@kulturfonds-energie.de adressieren.

Energiesparpotentiale in der Bibliothek

Auch Bibliotheken sind dazu angehalten, ihren Energieverbrauch zu verringern. Der dbv hat eine Liste mit Handlungsempfehlungen für Bibliotheken zusammengestellt, in der aufgezeigt wird, wo Energiesparpotentiale liegen.

Auch der Deutsche Kulturrat hat auf seiner Webseite zahlreiche Informationen zu Energiesparmaßnahmen für die unterschiedlichen kulturellen Bereiche eingestellt. Dort ist auch dieser umfangreiche Leitfaden für den Klimaschutz für Kultureinrichtungen in Trägerschaft des Landes Baden-Württemberg zu finden. Viele der Ideen lassen sich auch in anderen Bereichen übernehmen.

Die Bundesregierung hat ebenfalls eine Übersicht zum Thema Energiesparen in Kultureinrichtungen veröffentlicht. Auch auf dieser Seite sind Leitfäden, Checklisten und Handlungsempfehlungen zur Energieeinsparung in Kultureinrichtungen zu finden.

Generelle Kurz- und Mittelfristige Energieeinsparmöglichkeiten hat auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund herausgegeben.

In der Broschüre der Sächsischen Fachstelle für Bibliotheken "Einführung von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) im öffentlichen Bibliothekswesen in Sachsen" sind ebenfalls Tipps und Beispiele möglicher Einsparpotentiale in Bibliotheken enthalten.

Schutz von Kulturgut

Die Staatsministerin für Kultur und Medien Claudia Roth hat mit der Kultusministerkonferenz und den kommunalen Spitzenverbänden über die Energiekrise, den Folgen für die Kultureinrichtungen und geeignete Maßnahmen gesprochen. Bund und Länder haben kulturpolitische Forderungen gestellt, in denen sowohl die Bereitschaft zum Energiesparen und gleichzeitig die Priorisierung von Kultureinrichtungen betont werden. Den Beschlusstext finden Sie hier.

Zusätzlich wurden gemeinsame Empfehlungen verabschiedet, um im Falle einer Gasnotlage anhand festgelegter Kriterien Kultureinrichtungen als Teil der Kritischen Infrastruktur identifizieren zu können. Hierbei wird vorrangig der Begriff  "Kulturgut von großer Bedeutung für das kulturelle Erbe" des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zugrunde gelegt. Die Empfehlungen finden Sie hier.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat ein Positionspaper zum Risiko- und Krisenmanagement in Kulturgut bewahrenden Einrichtungen der Arbeitsgruppe Notfallvorsorge Kulturgut veröffentlicht. Das Positionspapier finden Sie hier.

Verordnungen und Grundlagen

Vom 1. September 2022 bis zum 28. Februar 2023 gilt die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung. Den vollständigen Text der Verordnung finden Sie hier. Die Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Oktober 2022 und ist hier zum Nachlesen zu finden. Beide Verordnungen sind Teil des Energiesicherungspaketes, zu dem auch die Befüllung der Gasspeicher und die Senkung des Erdgasverbrauchs bei der Stromerzeugung dienen.