Bestandspflege
Eine Öffentliche Bibliothek soll aktuelle Bestände verzeichnen, sie ist kein Archiv und verfügt in der Regel über keinen wissenschaftlichen Sammelauftrag. Um einen ausgewogenen, aktuellen und attraktiven Bestand vorzuweisen, ist neben einem Bestandskonzept auch die regelmäßige Sichtung des vorhandenen Bestandes notwendig. Empfohlen wird, jährlich ca. 10 % des Bestandes nach inhaltlichen und formalen (physische Beschaffenheit, Verschleiß) Kriterien auszusondern und zu ersetzen. Voraussetzung dafür ist ein festgeschriebener ausreichender Medienetat.
Aussondern bedeutet in der Folge auch eine Neu- oder Ersatzanschaffung, deren Art und Umfang von der Zielsetzung der Bibliothek abhängen. Reparaturen an Medien sollten nur dann ausgeführt werden, wenn die Aufwendungen hierfür gering sind sowie bei häufig nachgefragten Titeln, für die keine Neubeschaffung möglich ist. Eine - in öffentlichen Bibliothek übliche - Foliierung der Medien empfiehlt sich, da sich dadurch die Haltbarkeit erheblich erhöht.
Aussondern - wann und wie?
Eine Nennung der wesentlichen inhaltlichen und formalen Aussonderungskriterien finden Sie auf den Seiten der Landesfachstelle für das Öffentliche Bibliothekswesen in Bayern.
Öffentlichen Bibliotheken in Niedersachsen bieten wir die Überprüfung des Medienbestandes sowie eine gezielte Bestandsberatung an. Dieser Service ist kostenfrei.
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