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KulturPass für Jahresgebühren von Bibliotheken

Seit dem 1. Januar 2024 kann das KulturPass-Budget von KulturPass-Nutzer*innen auch für die Jahresmitgliedschaft einer Bibliothek genutzt werden! Bedingung hierfür ist, dass es sich um eine Einmalzahlung handelt und sich die Mitgliedschaft nicht automatisch verlängert. Außerdem können Bibliotheken mit weiteren Angeboten im KulturPass auf sich als kulturelle Veranstaltungsorte aufmerksam machen, wie beispielsweise mit Lesungen, Workshops und weiteren Veranstaltungsformaten. Bibliotheken, die mitmachen wollen, müssen sich registrieren und den Erwerb einer Jahresmitgliedschaft für die Jugendlichen anbieten. Voraussetzung ist ein ELSTER-Organisationszertifikat. Mehr Infos findet ihr hier.

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