Management

Freiwilligendienste FSJ Kultur und Bundesfreiwilligendienst

Freiwilliges Soziales Jahr in der Kultur

Kultureinrichtungen, so auch Bibliotheken, profitieren nicht nur selbst auf vielfältige Weise durch den Einsatz Freiwilliger im Rahmen des FSJ, sondern sie ermöglichen auch jungen Menschen, den Kulturbereich in der Praxis kennenzulernen und sich durch ihre Arbeit für die Gesellschaft zu engagieren.

Grundlage für das FSJ Kultur ist das Jugendfreiwilligendienste-Gesetz. Freiwillige verpflichten sich im FSJ Kultur in der Regel für zwölf Monate. Ein Vertrag zwischen Freiwilligem/-r, Einsatzstelle und Träger regelt alle Fragen. Einsatzstellen im FSJ Kultur müssen dabei gewisse Rahmenbedingungen erfüllen. Wie Bibliotheken zu Einsatzstellen werden können, erfahren Sie hier.

Ein FSJ Kultur beginnt regulär zum 01. September und endet am 31. August des Folgejahres. Das Freiwillige Soziale Jahr Kultur soll junge Erwachsene bei der Berufsorientierung unterstützen.

Einrichtungen, die sich dafür interessieren, als Einsatzstelle am FSJ Kultur teilzunehmen, werden von dem für das jeweilige Bundesland zuständigen Träger anerkannt. Hierfür benötigt der Träger das ausgefüllte Einsatzstellenprofil mit Informationen zur Einrichtung, zu Ansprechpartner:innen, zu Tätigkeitsfeldern und Arbeitsschwerpunkten, zu eigenen Projekten sowie zu den möglichen Tätigkeiten für Freiwillige im FSJ Kultur.

Einsendeschluss für die Anerkennung ist jeweils der 28. Februar für einen Einstieg im September. Der zuständige Träger informiert über die Anerkennung und das weitere Verfahren. Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal www.fsjkultur.de.

Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Frauen und Männer jeden Alters, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren – im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz.

Bevor Sie Bundesfreiwilligendienstleistende in Ihrer Bibliothek einsetzen können, muss Ihre Einrichtung als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst anerkannt sein. Auf den Seiten des Bundesamtes für Familie und Zivilgesellschaftliche Aufgaben finden Sie genaue Informationen darüber, wie Sie sich als Einsatzstelle anerkennen lassen können und welche Voraussetzungen Sie mitbringen müssen.

Als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst (BFD) erhalten Sie Kostenerstattungen des Bundes unter anderem für Taschengeld und Sozialversicherungsbeiträge sowie für die pädagogische Begleitung Ihrer Freiwilligen. Informationen zu den Abrechnungswegen und der Kostenerstattung finden Sie hier.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.bundesfreiwilligendienst.de